Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der sowohl den Kläger im gegenständlichen Fall rechtlich vertrat als auch Veronika und Sebastian Bohrn Mena in ihrem Kampf gegen digitale Gewalt unterstützt:
„Dieses Urteil des OLG Wien markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen Hass im Netz: Es räumt mit dem Irrglauben auf, ein ‚Like‘ sei eine harmlose Geste. Der Algorithmus unterscheidet nicht zwischen einem Kommentar und einem Like - und ab sofort tut es auch die österreichische Justiz nicht mehr. Besonders schmerzhaft für die Täter: Neben der Strafe trifft sie nun die volle finanzielle Wucht der Urteilsveröffentlichung. Die Verpflichtung, die Kosten für die Veröffentlichung des Schuldspruchs im reichweitenstarken Medium der Tatbegehung zu tragen, stellt sicher, dass digitale Zivilcourage kein leeres Wort bleibt, sondern Beleidigungen im Netz für die Verursacher auch schmerzhafte Kostenfolgen haben. Wer Hass verbreitet, zahlt dafür, dass die Öffentlichkeit davon erfährt.”
Quelle: https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/2b07671f-d6dc-4d3c-b4ab-d59229baa190, aufgerufen am 21.2.2026, 09:12 Uhr