Amazon Sammelklage: Erhöhung Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024

Laufend 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

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Aktenzeichen Az. 102 VKl 1/24 e
Gerichtsakte https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn
Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet unlauterer Wettbewerb
Gericht Bayerischen Oberlandesgericht Landgericht
Eingereicht am 23.05.2024
Nächste Anhörung 17.07.2026

Beteiligte

Kläger

Verbraucherzentrale Sachsen
Website

Beklagter

Amazon Big Tech

Beschreibung

Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert. Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kundinnen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss. Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer*innen eingeholt werden müssen.
Klageregister ist noch bis zum 9. Juni geöffnet.
Am 19. Mai 2026 wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 102 VKl 1/24 e eröffnet. Nach derzeitiger Einschätzung hat die Sammelklage in erster Instanz möglicherweise keinen Erfolg. Das Urteil fällt am 17. Juli 2026!

Timeline & Updates

Pressemitteilung 23.05.2026

Klageregister ist noch bis zum 9. Juni 2026 geöffnet

Eingetragen von @coffeeholic am 07.06.2026 07:35

Pressemitteilung 10.02.2026

201.090 Prime-Video-Abonnenten haben sich bereits Sammelklage angeschlossen

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:04

🔗 Quellen

🔗 Hauptquelle

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 03.12.2025 09:59
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 5 Tagen