Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert. Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kundinnen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss. Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer*innen eingeholt werden müssen.
Klageregister ist noch bis zum 9. Juni geöffnet.
Am 19. Mai 2026 wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 102 VKl 1/24 e eröffnet. Nach derzeitiger Einschätzung hat die Sammelklage in erster Instanz möglicherweise keinen Erfolg. Das Urteil fällt am 17. Juli 2026!
Amazon Sammelklage: Erhöhung Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | Az. 102 VKl 1/24 e |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Gericht | Bayerischen Oberlandesgericht Landgericht |
| Eingereicht am | 23.05.2024 |
| Nächste Anhörung | 17.07.2026 |
Beschreibung
Timeline & Updates
Pressemitteilung
23.05.2026
Klageregister ist noch bis zum 9. Juni 2026 geöffnet
Eingetragen von @coffeeholic am 07.06.2026 07:35
Pressemitteilung
10.02.2026
201.090 Prime-Video-Abonnenten haben sich bereits Sammelklage angeschlossen
Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:04
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 03.12.2025 09:59 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 5 Tagen |