Am 5. Februar 2024 führte Amazon Prime Video Werbung ein und verschlechterte gleichzeitig Bild- und Tonqualität – ohne Zustimmung der Abonnent*innen. Wer den bisherigen Standard behalten wollte, musste dafür ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine versteckte Preiserhöhung.
Die Klage zielt darauf ab, die Gewinne abzuschöpfen, die Amazon dadurch erzielt hat – sowohl durch das Zusatz-Abo als auch durch die Werbeeinnahmen. Das Gesetz sagt klar: Unternehmen dürfen aus solchen Rechtsverstößen keinen Gewinn ziehen.
Amazon Abschöpfungsklage: Werbung bei "Amazon Prime Video" ohne Zustimmung Abonnent*innen (aus 02/2024)
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Verfahrensart | Zivilrecht |
|---|---|
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Eingereicht am | 02.12.2025 |
| Streitwert | 1.800.000.000,00 € |
Beschreibung
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 03.12.2025 09:54 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 07.06.2026 |