Amazon Prime Video Werbung ohne Zustimmung Abonnent*innen: Verbraucherzentrale Sachsen klagt auf Milliarden

Laufend 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

📋 Übersicht

Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet unlauterer Wettbewerb
Eingereicht am 02.12.2025
Streitwert 1.800.000.000,00 €

Beteiligte

Kläger

Verbraucherzentrale Sachsen
Website

Beklagter

Amazon Big Tech

Beschreibung

Am 5. Februar 2024 führte Amazon Prime Video Werbung ein und verschlechterte gleichzeitig Bild- und Tonqualität – ohne Zustimmung der Abonnent*innen. Wer den bisherigen Standard behalten wollte, musste dafür ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine versteckte Preiserhöhung.
Die Klage zielt darauf ab, die Gewinne abzuschöpfen, die Amazon dadurch erzielt hat – sowohl durch das Zusatz-Abo als auch durch die Werbeeinnahmen. Das Gesetz sagt klar: Unternehmen dürfen aus solchen Rechtsverstößen keinen Gewinn ziehen.

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ℹ️ Metadaten

Erstellt am 03.12.2025 09:54
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 03.12.2025