Kläger werfen Meta vor, ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen Fotos von Facebook und Instagram genutzt zu haben, um daraus biometrische Gesichtsdaten zu erstellen und damit das intern „NameTag“ genannte Gesichtserkennungssystem für die Ray-Ban- und Oakley-Brillen sowie die Bildgeneratoren Emu und Muse Image zu trainieren. Mit NameTag soll sich ein von der Brillenkamera erfasstes Gesicht in eine biometrische Signatur umwandeln und mit gespeicherten Gesichtsprofilen abgleichen lassen, wovon auch Nicht-Nutzer und Minderjährige betroffen sein sollen. Die Kläger berufen sich auf das strenge biometrische Datenschutzgesetz von Illinois (BIPA) sowie kalifornisches Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht und fordern bis zu 5.000 Dollar pro vorsätzlichem Verstoß.
Sammelklage wegen Gesichtserkennung für Smart Glasses (Alvarez vs. Meta)
Laufend 🇺🇸 USA
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | 1:26-cv-10773 |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://www.courtlistener.com/docket/74753032/alvarez-v-meta-platforms-inc/?order_by=desc |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | Datenschutz |
| Gericht | District Court, N.D. Illinois |
| Eingereicht am | 04.09.2026 |
Beteiligte
Kläger
Sammelklage
Beklagter
Meta
Big Tech
Beschreibung
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 27.09.2026 13:38 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 1 Woche |