Thomas Kehl (Finzanzfluss) vs. Meta wegen Fake-Werbung und Betrugsmaschen

Laufend 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

📋 Übersicht

Aktenzeichen 24/571/HFA/KSL
Gerichtsakte https://content.finanzfluss.de/wp-content/uploads/2025/07/klage-an-das-landgericht-frankfurt-geschwarzt.pdf
Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Urheberrechtsverletzung
Gericht Landgericht Frankfurt am Main
Eingereicht am 26.06.2025
Streitwert 100.000,00 €

Beteiligte

Kläger

Finanzfluss.de (Finflow GmbH)

Beklagter

Meta Big Tech

Beschreibung

Der deutsche Finfluencer Thomas Kehl (Finanzfluss) klagt gegen Meta, weil Fake-Werbung mit seinem Namen und Gesicht auf Facebook/Instagram wochenlang online bleibt – teils bis zu 34 Tage. Der Kern des Vorwurfs: Meta profitiert finanziell von diesen betrügerischen Anzeigen und hat daher kein echtes Interesse daran, sie schnell zu entfernen. Plattformen haften derzeit kaum für kriminelle Inhalte, die über ihr Werbesystem laufen. Die Klage stützt sich auf deutsches Recht (Bildrechte, Markenrecht) sowie EU-Recht (DSA, DSGVO) und könnte damit Präzedenzwirkung für ganz Europa haben – nicht nur im Finanzbereich, sondern für jeden Creator oder Prominenten, der Opfer von Deepfake-Werbung wird.

Timeline & Updates

Anhörung 03.06.2026

1. Prozesstag. Urteil am 26.8.2026 erwartet

YouTube-Video vom 8.6.2026: sprechen wir mit Finanzfluss-Co-Gründer Thomas Kehl über die Klage von Finanzfluss gegen Meta. Scammer nutzen das Gesicht von Thomas und machen damit Werbung für dubiose WhatsApp-Gruppen. Weil Meta aus Sicht von Finanzfluss zu wenig dagegen unternimmt, kam es zum Rechtsstreit. Thomas berichtet vom Stand des Verfahrens und vom ersten Prozesstag in Frankfurt.

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 11.06.2026 07:59

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ℹ️ Metadaten

Erstellt am 11.06.2026 07:52
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 3 Wochen