Der deutsche Finfluencer Thomas Kehl (Finanzfluss) klagt gegen Meta, weil Fake-Werbung mit seinem Namen und Gesicht auf Facebook/Instagram wochenlang online bleibt – teils bis zu 34 Tage. Der Kern des Vorwurfs: Meta profitiert finanziell von diesen betrügerischen Anzeigen und hat daher kein echtes Interesse daran, sie schnell zu entfernen. Plattformen haften derzeit kaum für kriminelle Inhalte, die über ihr Werbesystem laufen. Die Klage stützt sich auf deutsches Recht (Bildrechte, Markenrecht) sowie EU-Recht (DSA, DSGVO) und könnte damit Präzedenzwirkung für ganz Europa haben – nicht nur im Finanzbereich, sondern für jeden Creator oder Prominenten, der Opfer von Deepfake-Werbung wird.
Thomas Kehl (Finzanzfluss) vs. Meta wegen Fake-Werbung und Betrugsmaschen
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | 24/571/HFA/KSL |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://content.finanzfluss.de/wp-content/uploads/2025/07/klage-an-das-landgericht-frankfurt-geschwarzt.pdf |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | Urheberrechtsverletzung |
| Gericht | Landgericht Frankfurt am Main |
| Eingereicht am | 26.06.2025 |
| Streitwert | 100.000,00 € |
Beteiligte
Kläger
Finanzfluss.de (Finflow GmbH)
Beklagter
Meta
Big Tech
Beschreibung
Timeline & Updates
Anhörung
03.06.2026
1. Prozesstag. Urteil am 26.8.2026 erwartet
YouTube-Video vom 8.6.2026: sprechen wir mit Finanzfluss-Co-Gründer Thomas Kehl über die Klage von Finanzfluss gegen Meta. Scammer nutzen das Gesicht von Thomas und machen damit Werbung für dubiose WhatsApp-Gruppen. Weil Meta aus Sicht von Finanzfluss zu wenig dagegen unternimmt, kam es zum Rechtsstreit. Thomas berichtet vom Stand des Verfahrens und vom ersten Prozesstag in Frankfurt.
Eingetragen von @coffeeholic am 11.06.2026 07:59
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 11.06.2026 07:52 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 3 Wochen |