GEMA-Musterklage für eine faire Vergütung von KI-Anbietern in Europa

Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

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Aktenzeichen 42 O 14139/24
Gerichtsakte https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php
Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Urheberrecht
Gericht Landgericht München Landgericht
Eingereicht am 13.11.2024

Beteiligte

Kläger

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Beklagter

OpenAI Inc. Big Tech

Timeline & Updates

Urteil 11.11.2025 Wichtig

1. KI-Grundsatzurteil in Europa

Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden.

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Eingetragen von @coffeeholic am 11.06.2026 07:43

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Erstellt am 11.06.2026 07:41
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 11.06.2026