GEMA-Musterklage für eine faire Vergütung von KI-Anbietern in Europa
Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | 42 O 14139/24 |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | Urheberrecht |
| Gericht | Landgericht München Landgericht |
| Eingereicht am | 13.11.2024 |
Beteiligte
Kläger
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Beklagter
OpenAI Inc.
Big Tech
Timeline & Updates
Urteil
11.11.2025
Wichtig
1. KI-Grundsatzurteil in Europa
Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden.
Eingetragen von @coffeeholic am 11.06.2026 07:43
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 11.06.2026 07:41 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 11.06.2026 |