Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert. Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzerinnen eingeholt werden müssen.
Am 19. Mai 2026 wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 102 VKl 1/24 e eröffnet.
Amazon Sammelklage: Erhöhung Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | Az. 102 VKl 1/24 e |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202404/Verfahren/Verfahrensstand.html?nn= |
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Gericht | Bundesgerichtshof Höchstgericht |
| Eingereicht am | 04.04.2024 |
| Nächste Anhörung | 17.07.2026 |
Beschreibung
Timeline & Updates
Verbraucherzentrale Sachsen legt Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein
Eingetragen von @coffeeholic am 21.07.2026 17:15
Amazon gewinnt: inführung der Werbeunterbrechungen sei nach den Vertragsbedingungen zulässig gewesen
Eingetragen von @coffeeholic am 18.07.2026 06:35
reguläre Frist zur Anmeldung im Klageregister abgelaufen
Eingetragen von @coffeeholic am 12.07.2026 07:34
17.07. Termin zur Verkündung einer Entscheidung
Eingetragen von @coffeeholic am 09.07.2026 10:55
Eröffnung mit mündlicher Verhandlung
Eingetragen von @coffeeholic am 12.07.2026 07:31
201.090 Prime-Video-Abonnenten haben sich bereits Sammelklage angeschlossen
Eingetragen von @coffeeholic am 21.02.2026 06:04
Zurückweisung des Antrags von Amazon auf Aussetzung des Verfahrens
Zurückweisung des Antrags der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss des beim Landgericht München I unter dem Az. 33 O 3266/24 anhängigen Verfahrens (auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützte Unterlassungsklage)
Eingetragen von @coffeeholic am 12.07.2026 07:33
Datum der Einreichung der Abhilfeklage
Eingetragen von @coffeeholic am 12.07.2026 07:35
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 03.12.2025 09:59 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 1 Woche |