16. Mai 2024: Kommission hat heute ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise in Bereichen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.
- Suchtförderndes Design: Facebook und Instagram könnten Minderjährige durch ihre Gestaltung zu exzessiver Nutzung und dem „Rabbit-Hole“-Effekt verleiten.
- unzureichende Altersverifikation: Metas Altersüberprüfung könnte Minderjährige nicht wirksam vor ungeeigneten Inhalten schützen.
- zu schwacher Schutz Minderjähriger: Meta könnte Minderjährige durch Empfehlungssysteme und Datenschutzeinstellungen nicht ausreichend schützen.