DMA-Verfahren gegen Google (Google Suche: Bevorzugung eigener Angebote)

Kläger gewonnen 🇪🇺 Europäische Union Regulierungsverfahren

📋 Übersicht

Aktenzeichen DMA.100193
Gerichtsakte https://digital-markets-act-cases.ec.europa.eu/cases/DMA.100193
Verfahrensart Regulierungsverfahren
Rechtsgebiet DMA
Eingereicht am 25.03.2024
Streitwert 460.000.000,00 €

Beteiligte

Kläger

EU-Kommission

Beklagter

Google / Alphabet Big Tech

Beschreibung

Kommission hat heute gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) eingeleitet. Sie hat den Verdacht, dass Alphabet mit der Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA, Article 6(5): self-preferencing) verstößt.

Timeline & Updates

Urteil 23.07.2026 Wichtig

460 Mio. € DMA-Strafe wegen Selbstbevorzugung der eigenen Dienste in der Google-Suche

Kommission stellte fest, dass Google seine eigenen Dienste – darunter Shopping, Hotels, Transport und Sportergebnisse – gegenüber denen von Drittanbietern in der Google-Suche bevorzugt behandelt und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem DMA verstößt.
Google präsentiert seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen prominenter, unter anderem ganz oben auf der Suchergebnisseite oder durch den Einsatz verbesserter visueller Elemente und Filter, während ähnliche Dienste von Drittanbietern nicht die gleiche Sichtbarkeit erhalten.

🔗 Quelle

Eingetragen von @coffeeholic am 23.07.2026 16:21

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ℹ️ Metadaten

Erstellt am 30.11.2025 18:38
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 23.07.2026