Kommission hat heute gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) eingeleitet. Sie hat den Verdacht, dass Alphabet mit der Bevorzugung eigener Angebote in der Google-Suche gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA, Article 6(5): self-preferencing) verstößt.
DMA-Verfahren gegen Google (Google Suche: Bevorzugung eigener Angebote)
Kläger gewonnen 🇪🇺 Europäische Union
Regulierungsverfahren
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | DMA.100193 |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://digital-markets-act-cases.ec.europa.eu/cases/DMA.100193 |
| Verfahrensart | Regulierungsverfahren |
| Rechtsgebiet | DMA |
| Eingereicht am | 25.03.2024 |
| Streitwert | 460.000.000,00 € |
Beteiligte
Kläger
EU-Kommission
Beklagter
Google / Alphabet
Big Tech
Beschreibung
Timeline & Updates
Urteil
23.07.2026
Wichtig
460 Mio. € DMA-Strafe wegen Selbstbevorzugung der eigenen Dienste in der Google-Suche
Kommission stellte fest, dass Google seine eigenen Dienste – darunter Shopping, Hotels, Transport und Sportergebnisse – gegenüber denen von Drittanbietern in der Google-Suche bevorzugt behandelt und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem DMA verstößt.
Google präsentiert seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen prominenter, unter anderem ganz oben auf der Suchergebnisseite oder durch den Einsatz verbesserter visueller Elemente und Filter, während ähnliche Dienste von Drittanbietern nicht die gleiche Sichtbarkeit erhalten.
Eingetragen von @coffeeholic am 23.07.2026 16:21
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 30.11.2025 18:38 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 23.07.2026 |