Französische Nachrichtenagentur AFP gegen X wegen unterlassener Entschädigung für Verbreitung ihrer Originalinhalte

Kläger gewonnen 🇫🇷 Frankreich Zivilrecht

📋 Übersicht

Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Urheberrecht
Eingereicht am 04.08.2023
Streitwert 266.000,00 €
Gezahlte Strafe 170.000,00 €

Beteiligte

Kläger

Agence France-Presse (AFP)
Website

Beklagter

Twitter / X / xAI / SpaceXAI Big Tech

Beschreibung

Quelle Wikipedia
"Im August 2023 verklagte die französische Nachrichtenagentur AFP die X Corp. wegen unterlassener Entschädigung für die Verbreitung ihrer Originalinhalte. AFP berief sich dabei auf die sogenannten Leistungsschutzrechte gemäß den neu verabschiedeten EU-Urheberrechtsreformen. [ 5 ] Im Mai 2024 ordnete ein Pariser Gericht X Corp. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung an, „präzise Daten“ über die Nutzung der AFP-Inhalte vorzulegen. Die gerichtliche Anordnung sah zudem eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro pro Tag der Verzögerung vor. AFP behauptet, X Corp. habe der Anordnung nicht Folge geleistet und forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 266.000 Euro."

🔗 Quellen

🔗 Hauptquelle

ℹ️ Metadaten

Erstellt am 30.11.2025 17:38
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert 07.06.2026