Quelle Wikipedia
"Im August 2023 verklagte die französische Nachrichtenagentur AFP die X Corp. wegen unterlassener Entschädigung für die Verbreitung ihrer Originalinhalte. AFP berief sich dabei auf die sogenannten Leistungsschutzrechte gemäß den neu verabschiedeten EU-Urheberrechtsreformen. [ 5 ] Im Mai 2024 ordnete ein Pariser Gericht X Corp. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung an, „präzise Daten“ über die Nutzung der AFP-Inhalte vorzulegen. Die gerichtliche Anordnung sah zudem eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro pro Tag der Verzögerung vor. AFP behauptet, X Corp. habe der Anordnung nicht Folge geleistet und forderte eine Vertragsstrafe in Höhe von 266.000 Euro."
Französische Nachrichtenagentur AFP gegen X wegen unterlassener Entschädigung für Verbreitung ihrer Originalinhalte
Kläger gewonnen 🇫🇷 Frankreich
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Verfahrensart | Zivilrecht |
|---|---|
| Rechtsgebiet | Urheberrecht |
| Eingereicht am | 04.08.2023 |
| Streitwert | 266.000,00 € |
| Gezahlte Strafe | 170.000,00 € |
Beteiligte
Kläger
Agence France-Presse (AFP)
Website
Beklagter
Twitter / X / xAI / SpaceXAI
Big Tech
Beschreibung
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 30.11.2025 17:38 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | 07.06.2026 |