Die Finflow GmbH, Betreiberin von Finanzfluss, und Geschäftsführer Thomas Kehl klagten gegen Meta wegen betrügerischer Werbung auf Facebook und Instagram. Unbekannte Dritte nutzten dafür die Marke Finanzfluss sowie Namen und Bilder von Kehl, um für angebliche Finanzanlagen zu werben. Die Kläger werfen Meta vor, die Inhalte trotz zahlreicher Meldungen nicht ausreichend zu entfernen.
Finanzfluss und Thomas Kehl klagen gegen Meta wegen Fake-Werbung
Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | 2-06 O 234/25 |
|---|---|
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | Persönlichkeitsrecht |
| Gericht | Landgericht Frankfurt am Main |
| Eingereicht am | 27.07.2025 |
Beteiligte
Kläger
Finanzfluss.de (Finflow GmbH)
Beklagter
Meta
Big Tech
Beschreibung
Timeline & Updates
Urteil
16.09.2026
Wichtig
Meta haftet für Fake-Werbung
LG verurteilte Meta dazu, es zu unterlassen, Inhalte Dritter zu verbreiten, die das Bildnis oder den Namen von Thomas Kehl oder den Namen Finanzfluss beinhalten. Außerdem stellte es fest, dass Meta verpflichtet ist, den Klägern die aus den Fake-Beiträgen entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Gericht sprach den Klägern zudem einen Auskunftsanspruch über die durch die Scam-Ads erzielten Werbeeinnahmen des Konzerns zu.
Eingetragen von @coffeeholic am 27.09.2026 11:50
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 27.09.2026 11:39 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 1 Woche |