Finanzfluss und Thomas Kehl klagen gegen Meta wegen Fake-Werbung

Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

📋 Übersicht

Aktenzeichen 2-06 O 234/25
Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Persönlichkeitsrecht
Gericht Landgericht Frankfurt am Main
Eingereicht am 27.07.2025

Beteiligte

Kläger

Finanzfluss.de (Finflow GmbH)

Beklagter

Meta Big Tech

Beschreibung

Die Finflow GmbH, Betreiberin von Finanzfluss, und Geschäftsführer Thomas Kehl klagten gegen Meta wegen betrügerischer Werbung auf Facebook und Instagram. Unbekannte Dritte nutzten dafür die Marke Finanzfluss sowie Namen und Bilder von Kehl, um für angebliche Finanzanlagen zu werben. Die Kläger werfen Meta vor, die Inhalte trotz zahlreicher Meldungen nicht ausreichend zu entfernen.

Timeline & Updates

Urteil 16.09.2026 Wichtig

Meta haftet für Fake-Wer­bung

LG verurteilte Meta dazu, es zu unterlassen, Inhalte Dritter zu verbreiten, die das Bildnis oder den Namen von Thomas Kehl oder den Namen Finanzfluss beinhalten. Außerdem stellte es fest, dass Meta verpflichtet ist, den Klägern die aus den Fake-Beiträgen entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Gericht sprach den Klägern zudem einen Auskunftsanspruch über die durch die Scam-Ads erzielten Werbeeinnahmen des Konzerns zu.

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Eingetragen von @coffeeholic am 27.09.2026 11:50

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Erstellt am 27.09.2026 11:39
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 1 Woche