DMA-Verfahren gegen Google (Interoperabilität bei Android)

Kläger gewonnen 🇪🇺 Europäische Union Regulierungsverfahren

📋 Übersicht

Aktenzeichen DMA.100220
Gerichtsakte https://digital-markets-act-cases.ec.europa.eu/cases/DMA.100220
Verfahrensart Regulierungsverfahren
Rechtsgebiet DMA
Eingereicht am 27.01.2026
Nächste Anhörung 01.07.2027

Beteiligte

Kläger

EU-Kommission

Beklagter

Google / Alphabet Big Tech

Beschreibung

Verpflichtung von Google nach Artikel 6 Absatz 7 DMA, Drittentwicklern kostenlos wirksame Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen zu ermöglichen, die über das Google-Betriebssystem Android gesteuert werden. Im Mittelpunkt stehen Funktionen, die von Google-eigenen KI-Diensten wie Gemini genutzt werden.
Die Kommission will genauer festlegen, wie Google Drittanbietern von KI-Diensten gleichermaßen wirksamen Zugang zu denselben Funktionen gewähren sollte wie den Google-eigenen Diensten. Ziel ist es, in der sich rasch entwickelnden KI-Landschaft dafür zu sorgen, dass Drittanbieter in Bezug auf Innovation und Wettbewerb auf intelligenten Mobilgeräten die gleichen Chancen haben.

Timeline & Updates

Urteil 16.07.2026 Wichtig

verbindliche DMA-Vorgabe für KI-Interoperabilität von Android

Beschluss wird sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihren bevorzugten KI-Assistenten künftig per Sprachbefehl aufrufen können, ähnlich dem Befehl „Hey Google“. Nutzerinnen und Nutzer werden somit KI-Assistenten von Drittanbietern dafür verwenden können, in Apps bestimmte Vorgänge für sie auszuführen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden ab Juli 2027 von den Änderungen in Bezug auf Android profitieren.

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Eingetragen von @coffeeholic am 23.07.2026 17:00

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ℹ️ Metadaten

Erstellt am 23.07.2026 16:47
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 5 Tagen