Verpflichtung von Google nach Artikel 6 Absatz 7 DMA, Drittentwicklern kostenlos wirksame Interoperabilität mit Hardware- und Softwarefunktionen zu ermöglichen, die über das Google-Betriebssystem Android gesteuert werden. Im Mittelpunkt stehen Funktionen, die von Google-eigenen KI-Diensten wie Gemini genutzt werden.
Die Kommission will genauer festlegen, wie Google Drittanbietern von KI-Diensten gleichermaßen wirksamen Zugang zu denselben Funktionen gewähren sollte wie den Google-eigenen Diensten. Ziel ist es, in der sich rasch entwickelnden KI-Landschaft dafür zu sorgen, dass Drittanbieter in Bezug auf Innovation und Wettbewerb auf intelligenten Mobilgeräten die gleichen Chancen haben.
DMA-Verfahren gegen Google (Interoperabilität bei Android)
Kläger gewonnen 🇪🇺 Europäische Union
Regulierungsverfahren
📋 Übersicht
| Aktenzeichen | DMA.100220 |
|---|---|
| Gerichtsakte | https://digital-markets-act-cases.ec.europa.eu/cases/DMA.100220 |
| Verfahrensart | Regulierungsverfahren |
| Rechtsgebiet | DMA |
| Eingereicht am | 27.01.2026 |
| Nächste Anhörung | 01.07.2027 |
Beteiligte
Kläger
EU-Kommission
Beklagter
Google / Alphabet
Big Tech
Beschreibung
Timeline & Updates
Urteil
16.07.2026
Wichtig
verbindliche DMA-Vorgabe für KI-Interoperabilität von Android
Beschluss wird sichergestellt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihren bevorzugten KI-Assistenten künftig per Sprachbefehl aufrufen können, ähnlich dem Befehl „Hey Google“. Nutzerinnen und Nutzer werden somit KI-Assistenten von Drittanbietern dafür verwenden können, in Apps bestimmte Vorgänge für sie auszuführen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden ab Juli 2027 von den Änderungen in Bezug auf Android profitieren.
Eingetragen von @coffeeholic am 23.07.2026 17:00
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 23.07.2026 16:47 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 5 Tagen |