GEMA: gerechte Vergütung von Suno gefordert

Kläger gewonnen 🇩🇪 Deutschland Zivilrecht

📋 Übersicht

Verfahrensart Zivilrecht
Rechtsgebiet Urheberrecht
Gericht Landgericht München Landgericht
Eingereicht am 21.01.2025

Beteiligte

Kläger

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Beklagter

Suno Inc.

Timeline & Updates

Urteil 31.07.2026 Wichtig

KI-Musikanbieter Suno darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen

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Eingetragen von @coffeeholic am 04.08.2026 17:45

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Erstellt am 11.06.2026 07:46
Erstellt von @coffeeholic
Zuletzt geändert vor 3 Wochen