Amazon hat für den Zusatzdienst „Amazon Prime“ bei bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen die Preise erhöht.
Die Verbraucherzentrale NRW hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für unangemessen benachteiligend und intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden damit für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitige Preiserhöhung 2022 für Primeabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise und auch Prime-Studentabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise. (Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage). Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise/Entgelte vom Anbieter für die Betroffenen zurückholen. Es soll klargestellt werden, dass einseitige Preiserhöhungen so nicht möglich waren.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/preiserhoehung-fuer-primemitgliedschaften-sammelklage-gegen-amazon-102655
Amazon-Sammelklage: Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften (September 2022)
Laufend 🇩🇪 Deutschland
Zivilrecht
📋 Übersicht
| Gerichtsakte | https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/preiserhoehung-fuer-primemitgliedschaften-sammelklage-gegen-amazon-102655 |
|---|---|
| Verfahrensart | Zivilrecht |
| Rechtsgebiet | unlauterer Wettbewerb |
| Eingereicht am | 05.12.2025 |
Beschreibung
Timeline & Updates
Pressemitteilung
13.01.2026
Anmeldung zur Sammelklage gegen Amazon Prime ab sofort möglich
Eingetragen von @coffeeholic am 07.06.2026 07:46
Einreichung
05.12.2025
Klageeinreichung
Eingetragen von @coffeeholic am 13.07.2026 16:07
🔗 Quellen
ℹ️ Metadaten
| Erstellt am | 07.06.2026 07:45 |
| Erstellt von | @coffeeholic |
| Zuletzt geändert | vor 2 Wochen |